Eine sehr flexible Gesellschaftsform, die unter anderem als Holding für verbundene Unternehmen mit internationalen Interessen fungieren bzw. für die Anlage in Risikokapital oder das Management von Privatvermögen verwendet werden kann.
Sie kann gleichzeitig als Handelsgesellschaft tätig sein. Die SOPARFI fallen unter die von Luxemburg abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen und profitieren dadurch von einer effizienten Besteuerung.
Ein Vehikel, das für den Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Finanzaktiva, die zu einem Privat- oder Familienvermögen gehören, entwickelt wurde. Die SPF unterliegt in Luxemburg keinen direkten Steuern.
Eine Ausnahme besteht nur hinsichtlich der sogenannten Tax d' Abonnement in Höhe von 0,25% des Nettowertes der gehaltenen Aktiva, deren Höhe jedoch mit 125.000 Euro gedeckelt ist. Eine SPF darf keine Handelstätigkeit ausüben oder Dienstleistungen erbringen und – zumindest direkt – keine Patente, Rechte oder Immobilien halten bzw. besitzen.
Ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der hervorragend für Gruppen von „sachkundigen Anlegern“ (natürliche oder juristische Personen) geeignet ist. Für einen FIS bestehen keine Anlagebeschränkungen. Er muss jedoch das Prinzip der Risikodiversifizierung beachten und unterliegt der Aufsicht durch die Luxemburger Finanzmarktaufsicht (CSSF).
Ein FIS kann als Gesellschaft oder als Fonds, der aus Teilfonds bestehen kann, gegründet werden. Es handelt sich um ein steuerneutrales Vehikel. Eine Ausnahme diesbezüglich besteht in der möglichen Anwendung einer Tax d' Abonnement in Höhe von 0,01% auf das Nettovermögen des FIS.
Fondsgebundene Versicherungen sind flexible Instrumente, die in Luxemburg sehr häufig für die Vermögens- und Nachfolgeplanung eingesetzt werden, da im Großherzogtum Luxemburg für den Versicherungsmarkt spezielle Anforderungen in Bezug auf Vertraulichkeit und Sicherheit gelten.